Schutzkonzept

Gewaltschutzkonzept des Kindergartenvereins HeideBären e.V.

In gekürzter Zusammenfassung

Vorwort

Der Kindergartenverein ist von einer Elterninitiative in 1981 gegründet worden und ist bis heute durch demokratische Strukturen gekennzeichnet. Unsere wertschätzende Haltung gegenüber den Menschen beinhaltet auch ein gemeinsames Gestalten und ein verantwortliches Handeln. In unserer Kindertageseinrichtung verbringen die Kinder viel Zeit und einen wichtigen Lebensabschnitt. Sie vertrauen darauf, dass die Einrichtung ein sicherer Ort ist, an dem sie in jeder Hinsicht behütet und in ihrer emotionalen, sozialen und kognitiven Entwicklung begleitet und unterstützt werden. Mit unserem Gewaltschutzkonzept werden verbindlich Rahmenbedingungen beschrieben, die wir in unseren Gruppen und dem Kindergartenverein an sich, umsetzen. Kinderschutz betrifft alle, die im Alltag mit Kindern im Kontakt stehen. Ein zentrales Anliegen des Gewaltschutzes ist es, auch kleine Grenzverletzungen frühzeitig zu erkennen, zu verhindern und ihnen entgegenzuwirken. Allen Beteiligten – den Mitarbeiter*innen sowie den Eltern der uns anvertrauten Kinder gibt dieses Konzept Handlungsleitlinien für den Umgang von unbeabsichtigten Grenzüberschreitungen und gewalttätigen Übergriffen. Es schafft Klarheit darüber, wie bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorzugehen ist. Ein selbstkritischer Blick aller Beteiligten ist hier genauso angesprochen wie die Beteiligung der Kinder. Es gilt ihnen gut zuzuhören und ihre Erzählungen über ihre Befindlichkeiten ernst zu nehmen und zu berücksichtigen.

Kinderrechte und Schutz

Für alle Menschen auf der Welt gelten die gleichen Menschenrechte, die durch die UN in der Erklärung der Menschenrechte festgehalten und beschlossen wurde. Diese gelten auch für Kinder. Weil Kinder aber besonderen Schutz brauchen, wurde darüber hinaus 1989 die Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen beschlossen. Sie gelten für alle Kinder dieser Welt ohne Ausnahme.

Im Mittelpunkt stehen die Rechte der Kinder. Dazu gehören insbesondere:

  • Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung

  • Recht auf Gesundheit, Bildung, Spiel und Freizeit

  • Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung

  • Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung

  • Zugang zu Medien

  • Schutz der Privatsphäre und Würde

  • Schutz im Krieg und auf der Flucht

  • besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

 

Nähe und Distanz

Besondere Aufmerksamkeit gilt Situationen, in denen körperliche Nähe entsteht, zum Beispiel:

  • Toilettengang und Wickeln

  • Umziehen und Garderobe

  • Schlafenszeit für kleine Kinder

  • Kuschelzeiten auf dem Sofa zum Vorlesen oder Trösten

  • Hilfestellungen beim Sport

  • Freispiel und Konflikte

Die persönlichen Grenzen der Kinder werden respektiert. Kinder dürfen „Nein“ sagen und sollen nach ihren Wünschen gefragt werden. Gleichzeitig haben Fachkräfte eine Fürsorge- und Aufsichtspflicht.

 

Schutz vor Gewalt unter Kindern

Auch zwischen Kindern können Grenzverletzungen entstehen, beispielsweise durch Drohungen, körperliche Gewalt oder unangemessene Situationen im Freispiel. Die pädagogischen Fachkräfte beobachten, begleiten und moderieren Konflikte. Kinder lernen, Grenzen zu erkennen, „Nein“ zu sagen und Hilfe zu holen.

 

Prävention im Alltag

Der Schutz wird durch verschiedene Maßnahmen unterstützt:

  • mehrere pädagogische Fachkräfte betreuen die Gruppen

  • regelmäßige Dienst- und Mitarbeitergespräche

  • Fortbildungen und gegebenenfalls Supervision

  • klare Regeln und die STOPP-Regel

  • Gewaltpräventionsangebote für Kinder

  • Beteiligung der Kinder, z. B. durch Sternesprecher

  • regelmäßiger Austausch mit Eltern

 

Beschwerdemanagement

Jede Beschwerde wird ernst genommen und als Möglichkeit zur Verbesserung verstanden. Eltern, Kinder und Mitarbeitende können Beschwerden und Anliegen äußern.

Bei Kindern können Beschwerden auch durch Weinen, Wut, Traurigkeit, Aggressivität oder Rückzug sichtbar werden. Die Kinder bekommen Zeit und Raum, ihre Anliegen zu äußern. Aktives Zuhören und eine wertfreie Haltung sind dabei besonders wichtig.

 

Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Ist eine Problemlösung innerhalb des Teams, der Elternschaft oder des Vereins / Vorstand / Träger schwierig, können externes Fachpersonal und Beratungsstellen hinzugezogen werden.

• Supervisionen

• Fachberatung

• Der Kinderschutzbund Neue Str. 13. 21244 Buchholz

• Jugendamt (Landkreis Harburg, Schlossplatz 6, 21523 Winsen

• Gemeinde Neu Wulmstorf (Abteilung Jugend und Familie, KEKS), Ernst-Moritz-Arndt Str., 21629 Neu Wulmstorf

• Weisser Ring, Landesbüro Niedersachsen, 0511/ 7999 97; Mail: Niedersachsen@weisser-ring.de

 

Anforderungen an Mitarbeitende

Alle Beschäftigten müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und dieses regelmäßig aktualisieren. Außerdem gehören wertschätzende Kommunikation, Teamarbeit, Fortbildungen und die Wahrung persönlicher Grenzen zur Prävention.

 

Grundhaltung der Mitarbeitenden

Die Mitarbeitenden verpflichten sich zu einem respektvollen, gewaltfreien und wertschätzenden Umgang. Sie nehmen die Kinder ernst, hören ihnen zu, respektieren ihre Grenzen, stärken ihre Selbstständigkeit und sind sich ihrer eigenen Machtposition bewusst. Auch gegenüber Eltern und Kolleginnen und Kollegen gelten Respekt, Offenheit, Verlässlichkeit und gegenseitige Unterstützung.

 

Kurz zusammengefasst

Das Gewaltschutzkonzept basiert auf den Grundsätzen Schutz, Respekt, Beteiligung, Nähe und Distanz, Prävention und Beschwerdemöglichkeiten. Kinder sollen ihre eigenen Grenzen kennen und ausdrücken können. Die Erwachsenen tragen die Verantwortung dafür, aufmerksam zu sein, Grenzverletzungen frühzeitig wahrzunehmen und bei Verdachtsfällen nach einem festgelegten Verfahren zu handeln. Das Konzept wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.